BEMA, GOZ und GOÄ einfach erklärt: Wer wonach abrechnet
Drei Regelwerke, ein Abrechnungsalltag: was dahintersteckt und warum die Abrechnung so anspruchsvoll ist.
Wer in der Zahnarztpraxis abrechnet, arbeitet mit mehreren Regelwerken gleichzeitig. Je nachdem, wer die Behandlung bezahlt und um welche Leistung es geht, gilt eine andere Grundlage. Diese Übersicht erklärt die drei wichtigsten in einfachen Worten.
BEMA: die Kassenabrechnung
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) bildet die Grundlage für Leistungen, die gesetzlich Versicherte als Kassenleistung erhalten. Jede Leistung hat eine Bewertung in Punkten. Die Praxis rechnet nicht mit den einzelnen Patientinnen und Patienten ab, sondern über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), in der Regel quartalsweise. Für Zahnersatz gelten besondere Regeln: Die Krankenkasse bezuschusst die Regelversorgung mit festen Beträgen, geplant wird über einen Heil- und Kostenplan, den die Kasse vor Beginn prüft.
GOZ: die Privatabrechnung
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt, wie zahnärztliche Leistungen gegenüber Privatversicherten und Selbstzahlenden berechnet werden, auch für Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt. Die Gebühr ergibt sich aus einer Bewertung der Leistung und einem Steigerungsfaktor. Im Regelfall bewegt sich der Faktor bis zu einem Schwellenwert, darüber ist eine schriftliche Begründung nötig. Leistungen, die im Verzeichnis nicht vorkommen, werden gleichwertig berechnet (analoge Berechnung). Für abweichende Vereinbarungen zwischen Praxis und Patientin oder Patient gelten formale Anforderungen.
GOÄ: die ärztliche Gebührenordnung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt für ärztliche Leistungen. Für bestimmte Leistungen, die im GOZ-Verzeichnis nicht stehen, verweist die GOZ ausdrücklich auf die GOÄ. In der Zahnarztpraxis kommt sie deshalb punktuell vor, und die Abrechnung muss je Leistung die richtige Grundlage wählen.
Laborleistungen
Zahntechnische Leistungen werden getrennt abgerechnet. Für Kassenleistungen gibt es ein bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis, für Privatleistungen gibt es Verzeichnisse, die in der Praxis verwendet werden. Für die Abrechnung heißt das: zwei Rechnungswege, die zum Heil- und Kostenplan passen müssen.
Warum die Abrechnung anspruchsvoll ist
- Mehrere Regelwerke mit eigenen Fristen, Formularen und Ansprechpartnern gelten nebeneinander.
- Regelungen, Verzeichnisse und Kassenvorgaben ändern sich, die Abrechnung muss aktuell bleiben.
- Fehlt eine Leistung oder ist sie falsch zugeordnet, entstehen Rückfragen der Kasse oder Kürzungen.
- Heil- und Kostenpläne müssen vollständig sein und rechtzeitig genehmigt werden, bevor die Behandlung beginnt.
Genau deshalb geben viele Praxen die Abrechnung an Fachkräfte ab, die täglich damit arbeiten. Wie das abläuft und worauf Sie achten sollten, steht in Zahnarztabrechnung auslagern. Fragen Sie jeden Dienstleister, welche dieser Bereiche er abdeckt: Kassenabrechnung, Privatabrechnung, Heil- und Kostenpläne, Labor.
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Stand: 27.10.2026. Diese Seite betreibt die Dentapal GmbH, selbst Anbieter externer Zahnarztabrechnung, mehr dazu. Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.